Logo BKS - Dresden

Blümel, Klaß & Dr. Stein GmbH

Versicherungsschutz
Vorsorgekonzepte
Firmenkonzepte
Auslandsreisekrankenversicherung

Unfallschutz für Praktikanten, Ferienjobber & Co.

Ferienjobber und Praktikanten sind wie alle anderen Arbeitnehmer auch bei Arbeits- und Wegeunfällen gesetzlich unfallversichert. Diese Absicherung hat aber Lücken.

Während ihrer Berufstätigkeit sowie auf dem Weg zwischen ihrem Zuhause und der Arbeitsstätte stehen Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt auch für Schüler oder Studenten, die auch einen gesetzlichen Unfallschutz am Unterrichtsort und auf dem Weg von zu Hause dorthin oder zurück haben.

Beim gesetzlichen Unfallschutz der Arbeitnehmer ist es unerheblich, wie lange das Arbeitsverhältnis dauert oder wie viel Gehalt bezahlt wird. Normale Arbeitnehmer sind deswegen ebenso über den für den Arbeitgeber zuständigen Unfallversicherungsträger gesetzlich unfallversichert wie Minijobber, Ferienjobber oder Praktikanten. Bei Schulpraktika sind die Praktikanten grundsätzlich über die Schülerunfallversicherung versichert.

Schüler, Studenten und Arbeitnehmer, Ferienjobber und Praktikanten, müssen für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz keinen eigenen Betrag zahlen.

Der Versicherungsschutz für Praktikanten und Ferienjobber beginnt am ersten Arbeitstag und bezieht den Weg zur Arbeitsstelle und zurück nach Hause mit ein. Benötigt jemand wegen eines Arbeits- oder Wegeunfalls ärztliche Hilfe, muss nicht seine Krankenversicherungskarte vorgelegt werden, da die Behandlungskosten in diesem Fall vom zuständigen Unfallversicherungs-Träger getragen werden.

Wenn sich ein Unfall ereignet hat, der durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt ist, übernimmt diese u.a. die Kosten für eine notwendige medizinische Versorgung und/oder Rehabilitation und gewährt unter Umständen auch eine Entschädigungsleistung. Bei einer unfallbedingten dauerhaft eingeschränkten Erwerbsfähigkeit, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung z.B. eine Rente und bei Pflegebedürftigkeit auch Pflegeleistungen. Weitere Details zur gesetzlichen Unfallversicherung für Schüler und Studenten, die ein Praktikum oder einen Ferienjob ausüben wollen, enthält die Broschüre „Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber“ der DGUV.

Ein Betroffener muss, auch wenn ihm Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zustehen, mit teils erheblichen finanziellen Eigenbelastung rechnen. Die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Unfallversicherung ist in der Regel nicht so hoch, dass man das Einkommen einer normalen Tätigkeit dauerhaft ausgleichen könnte.

Die Höhe einer Rente von der gesetzlichen Unfallversicherung wegen einer hundertprozentigen Minderung der Erwerbsfähigkeit beträgt nämlich maximal 2/3 des sog. Jahresarbeits-Verdienstes (JAV). Es wird bei Menschen, die noch keinen oder nur einen sehr geringen Verdienst haben, ein Mindest-JAV zugrunde gelegt, dessen Höhe sich nach dem Alter des Betroffenen richtet. Bei 15- bis 18-Jährigen werden als JAV mindestens 40 % und bei über 18-Jährigen mindestens 60 %t der jeweiligen Bezugsgröße in West- oder Ostdeutschland herangezogen. Ein über 17-jähriger Praktikant würde somit eine monatliche Vollrente in Höhe von ca. 793 € in West- und ca. 709 € in Ostdeutschland erhalten. Diese Renten wären zu gering, um dauerhaft das Einkommen einer normalen Tätigkeit auszugleichen.

Viele Unfälle fallen auch nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Bei der Erledigung privater Dinge auf dem Schul- oder Arbeitsweg durch Abweichen von der direkten oder verkehrstechnisch besten Strecke und einem dabei erlittenen Unfall besteht kein gesetzlicher Unfallschutz. Für Freizeit-Unfälle gilt das ebenso. Im Ausland sind Ferienjobber und Praktikanten grundsätzlich nicht gesetzlich unfallversichert, selbst dann, wenn es sich bei dem Arbeitgeber um ein deutsches Unternehmen handelt.

Zurück

Cookie Einstellungen

Wir verwenden Cookies um ein besseres Nutzererlebnis zu bieten. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Detaillierte Informationen über den Einsatz von Cookies auf dieser Webseite erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.

  • Standard
Standard

Tools, die wesentliche Services und Funktionen ermöglichen, einschließlich Identitätsprüfung, Servicekontinuität und Standortsicherheit. Diese Option kann nicht abgelehnt werden.